Unternehmen

Die Stadt Essen hat das hauswirtschaftliche Entlastungsangebot des Serviceteam Gaby, unter dem Kennzeichen 50-2-2-0064, unbefristet anerkannt.

seit dem Seit dem 01.01.2017 gilt die Verordnung über die Anerkennung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und Förderung der Weiterentwicklung der Versorgungsstruktur in Nordrhein-Westfalen. Mit dieser Anerkennungs- und Förderungsverordnung – AnFöVO, regelt das Land Nordrheinwestfalen, die Anforderungen, die ein Anbieter dieser Leistung zu erfüllen hat.

(1) Ziele der Verordnung sind,

  1. durch bedarfsorientierte, qualitätsgesicherte und niedrigschwellige Hilfsangebote anspruchsberechtigte Personen darin zu unterstützen, ihre Fähigkeiten zur selbstbestimmten und selbstständigen Gestaltung des Alltags zu fördern sowie
  2. pflegende Angehörige und vergleichbar nahestehende Pflegepersonen in ihrer Eigenschaft als Pflegende zu unterstützen und ihnen eine Möglichkeit zur Entlastung zu eröffnen.

(2) Maßnahmen zur Weiterentwicklung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Unterstützungsstruktur sollen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe und zentrale Anliegen einer sorgenden und achtsamen Gemeinschaft und quartiersorientierten Sozialpolitik vor Ort verstanden und umgesetzt werden. Dadurch soll den Zielen und Bestimmungen des Gesetzes zu dem Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen sowie zu dem Fakultativprotokoll vom 13. Dezember 2006 zum Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen vom 21. Dezember 2008 (BGBl. II S. 1419) Rechnung getragen werden.